Barrierefreiheitsgesetz Website: Was Unternehmen in Österreich 2026 wissen müssen

Seit Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz. Ein Überblick, wen es betrifft, was konkret verlangt wird und wie sich eine Umsetzung ohne kompletten Website-Umbau realisieren lässt.

🕐 8 Minuten Lesezeit 📅 👤 Ioan Drozd

Ioan Drozd hält lächelnd eine Sanduhr als Symbolbild für die Frist des Barrierefreiheitsgesetzes

Viele Unternehmen haben vom Barrierefreiheitsgesetz gehört, wissen aber nicht genau, ob und wie es sie betrifft. Da es sich um ein vergleichsweise junges Gesetz handelt, herrscht bei vielen Website-Betreibern noch Unsicherheit darüber, was konkret verlangt wird und bis wann.

🔑 Das Wichtigste in Kürze
  • Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt in Österreich seit 28. Juni 2025.
  • Betroffen sind vor allem bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa aus E-Commerce und Banking, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen.
  • Wird Barrierefreiheit von Anfang an mitgeplant, entstehen kaum Mehrkosten gegenüber einer regulären Website.

Was das Barrierefreiheitsgesetz konkret regelt

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz setzt den European Accessibility Act in nationales Recht um und verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen dazu, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Das betrifft unter anderem ausreichenden Farbkontrast, Bedienbarkeit per Tastatur, verständliche Struktur und kompatible Inhalte für Screenreader.

Wen das Gesetz betrifft

Im Fokus stehen Anbieter aus Bereichen wie E-Commerce, Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikation und Personenverkehr. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei bestimmten Dienstleistungen teilweise ausgenommen. Da die genaue Einordnung vom individuellen Geschäftsmodell abhängt, lohnt sich bei konkreter Unsicherheit eine rechtliche Einzelfallprüfung.

Konkrete Anforderungen an Websites

KontrastAusreichender Farbkontrast für Texte
TastaturVollständige Bedienbarkeit ohne Maus
StrukturKlare, konsistente Navigation und Überschriften

In der Praxis orientieren sich die technischen Anforderungen an international etablierten Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Dazu gehören unter anderem Alternativtexte für Bilder, eine logische Überschriftenstruktur, ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund sowie vollständige Bedienbarkeit über die Tastatur, ohne dass eine Maus zwingend nötig ist.

Kosten der Umsetzung

Wird Barrierefreiheit von Beginn an in ein neues Website-Projekt eingeplant, entstehen in der Regel keine oder nur geringe Mehrkosten gegenüber einer regulären Umsetzung, da es sich meist um saubere technische Grundlagen handelt, die ohnehin sinnvoll sind. Die nachträgliche Anpassung einer bestehenden, technisch gewachsenen Website ist dagegen oft deutlich aufwendiger, da Struktur und Code im Nachhinein angepasst werden müssen.

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Was bei Nichteinhaltung droht

Das Gesetz sieht Verwaltungsstrafen für Unternehmen vor, die trotz Verpflichtung keine barrierefreien digitalen Angebote bereitstellen. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab. Über die reine Strafandrohung hinaus ist der praktische Nachteil oft größer: Eine nicht barrierefreie Website schließt einen relevanten Teil potenzieller Kunden faktisch aus, unabhängig von der rechtlichen Bewertung.

Der SEO-Nebeneffekt von Barrierefreiheit

Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit, etwa eine klare Überschriftenstruktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und eine logische Seitenstruktur, sind gleichzeitig zentrale Grundlagen für gutes technisches SEO. Wer Barrierefreiheit sauber umsetzt, verbessert damit häufig gleichzeitig die Auffindbarkeit bei Google. Mehr zu diesen Grundlagen liefert der Artikel zu SEO für Unternehmen in Österreich.

Checkliste zur Barrierefreiheit

  • Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund prüfen und bei Bedarf anpassen.
  • Vollständige Bedienbarkeit der Website über die Tastatur testen.
  • Aussagekräftige Alternativtexte für alle relevanten Bilder ergänzen.
  • Klare, konsistente Überschriftenstruktur über die gesamte Website sicherstellen.
  • Eigene Betroffenheit nach dem Barrierefreiheitsgesetz im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
  • Barrierefreiheit bei jeder neuen Seite von Anfang an mitplanen, nicht nachträglich ergänzen.

Häufig gestellte Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz für Websites

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich?
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act in nationales Recht um.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Betroffen sind vor allem Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, etwa aus dem E-Commerce, Banking oder Personenverkehr. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen, sollten die eigene Situation aber im Einzelfall prüfen.
Muss jede Unternehmenswebsite barrierefrei sein?
Nicht jede Website fällt automatisch unter das Gesetz, aber der Trend geht eindeutig in Richtung höherer Anforderungen. Bei neu erstellten Websites lohnt es sich unabhängig von der rechtlichen Pflicht, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken.
Was kostet die Umsetzung von Barrierefreiheit auf einer Website?
Wird Barrierefreiheit von Beginn an mitgeplant, entstehen kaum Mehrkosten gegenüber einer regulären Website. Die nachträgliche Anpassung einer bestehenden Website ist dagegen oft aufwendiger und teurer als eine Berücksichtigung von Anfang an.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Das Gesetz sieht Verwaltungsstrafen für Unternehmen vor, die trotz Verpflichtung keine barrierefreien Angebote bereitstellen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab, weshalb sich rechtliche Einzelfallberatung bei konkreter Betroffenheit empfiehlt.
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