Neue EU-Vorgaben für Websites und Onlineshops ab Herbst 2026

Neue EU-Regeln zu Umweltaussagen in der Werbung, zur Gewährleistung im Onlineshop und zu Transparenzpflichten bei KI-Inhalten betreffen zunehmend auch kleinere Unternehmenswebsites. Ein allgemeiner Überblick, keine Rechtsberatung.

🕐 9 Minuten Lesezeit 📅 👤 Ioan Drozd

Ioan Drozd bespricht neue EU-Vorgaben für Websites und Onlineshops

Innerhalb der EU treten in den kommenden Monaten mehrere neue Regelungen in Kraft, die Werbeaussagen, Onlineshops und den Einsatz von KI auf Unternehmenswebsites betreffen. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen, unverbindlichen Überblick über die wichtigsten Themenfelder, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung zur konkreten Situation eines Unternehmens.

🔑 Das Wichtigste in Kürze
  • Umweltbezogene Werbeaussagen müssen künftig belegbar und klar nachvollziehbar sein.
  • Onlineshops sollten ihre Gewährleistungsangaben auf Aktualität und Klarheit prüfen.
  • KI-generierte Inhalte und Chatbots sollen für Nutzer erkennbar gemacht werden.

Warum jetzt mehrere neue Regeln gleichzeitig relevant werden

Auf EU-Ebene wurden in den vergangenen Jahren mehrere Regelwerke beschlossen, die Verbraucherschutz, Umweltaussagen und den Umgang mit künstlicher Intelligenz betreffen und deren praktische Anwendung schrittweise in Kraft tritt. Für Unternehmen mit eigener Website oder eigenem Onlineshop bedeutet das, dass sich in mehreren Bereichen gleichzeitig Anforderungen ändern, die bisherige Formulierungen, Angaben oder technische Umsetzungen betreffen können.

Green Claims: Umweltaussagen in der Werbung

Werbeaussagen zu Umwelteigenschaften eines Produkts oder Unternehmens, sogenannte Green Claims, etwa Begriffe wie klimaneutral oder umweltfreundlich, geraten zunehmend stärker in den Fokus der europäischen Verbraucherschutzregeln. Der Grundgedanke ist, dass solche Aussagen künftig belegbar und für Verbraucher nachvollziehbar sein müssen, statt als reine Marketingfloskel ohne konkrete Grundlage verwendet zu werden. Unternehmen, die auf ihrer Website oder in Anzeigen mit Umweltaussagen werben, sollten diese Formulierungen im Vorfeld kritisch prüfen lassen.

Gewährleistungsangaben im Onlineshop

KlarheitEinheitlichere, verständlichere Darstellung von Gewährleistungsrechten
AktualitätBestehende Shop-Texte auf den neuen Stand prüfen
EinzelfallprüfungKonkrete Umsetzung hängt vom jeweiligen Shopsystem ab

Im Bereich des Verbraucherschutzes bei Online-Käufen zielen neue Vorgaben auf eine klarere und einheitlichere Darstellung von Gewährleistungsrechten ab, damit Verbraucher innerhalb der EU unabhängig vom jeweiligen Shop verständlichere Informationen erhalten. Betreiber eines Onlineshops sollten ihre bestehenden Angaben zu Gewährleistung und Rückgaberecht überprüfen und bei Bedarf anpassen lassen.

Ihre Website rechtssicher und aktuell halten: Ioan Drozd unterstützt bei der technischen Umsetzung neuer Vorgaben auf Website und Onlineshop, die konkrete rechtliche Prüfung erfolgt in Abstimmung mit Ihrer Rechtsberatung.

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AI Act: Transparenz bei KI-Inhalten

Der europäische AI Act sieht unter anderem vor, dass bestimmte mit künstlicher Intelligenz erzeugte oder wesentlich veränderte Inhalte sowie der Einsatz von KI-gestützten Chatbots gegenüber Nutzern erkennbar gemacht werden. Für Unternehmenswebsites kann das etwa bedeuten, einen auf der Seite eingesetzten Chatbot klar als solchen zu kennzeichnen oder KI-generierte Bilder und Texte entsprechend zu markieren, sofern die jeweiligen Voraussetzungen der Verordnung zutreffen.

Wer konkret betroffen sein kann

Der Umfang der Betroffenheit hängt stark von der individuellen Situation ab, etwa davon, ob ein Unternehmen einen Onlineshop betreibt, in der eigenen Werbung Umweltaussagen trifft oder KI-Systeme wie Chatbots auf der Website einsetzt. Eine pauschale Aussage, welches Unternehmen in welchem Umfang betroffen ist, lässt sich ohne Kenntnis der konkreten Website und Geschäftstätigkeit nicht treffen, weshalb eine individuelle Prüfung sinnvoll ist.

Wie Unternehmen jetzt sinnvoll vorgehen

Ein sinnvoller erster Schritt ist eine Bestandsaufnahme der eigenen Website: Welche Umweltaussagen werden verwendet, wie sind Gewährleistungsangaben im Shop formuliert, kommen KI-gestützte Elemente wie Chatbots zum Einsatz? Auf dieser Grundlage lässt sich gemeinsam mit einer Rechtsberatung einschätzen, wo tatsächlich Anpassungsbedarf besteht, und die technische Umsetzung der notwendigen Änderungen auf Website und Onlineshop vorbereiten.

Checkliste zur ersten Einschätzung

  • Verwendete Umweltaussagen in Werbung und auf der Website auflisten und kritisch prüfen.
  • Bestehende Gewährleistungs- und Rückgabetexte im Onlineshop auf Aktualität prüfen.
  • Eingesetzte KI-Elemente wie Chatbots oder generierte Inhalte identifizieren.
  • Individuelle Betroffenheit mit einer Rechtsberatung oder der Wirtschaftskammer klären.
  • Notwendige technische Anpassungen an Website und Shop rechtzeitig einplanen.
  • Diesen Artikel als allgemeinen Überblick verstehen, nicht als rechtsverbindliche Auskunft.

Häufig gestellte Fragen zu den neuen EU-Vorgaben

Betreffen die neuen EU-Regeln auch kleine österreichische Unternehmen?
Grundsätzlich können auch kleinere Unternehmen betroffen sein, der konkrete Umfang sollte im Einzelfall rechtlich geklärt werden.
Was sind Green Claims im Sinne der neuen EU-Regeln?
Werbeaussagen zu Umwelteigenschaften, die künftig belegbar und nicht irreführend sein müssen.
Was bedeutet das EU-Gewährleistungslabel für Onlineshops?
Eine klarere, einheitlichere Darstellung von Gewährleistungsrechten. Bestehende Angaben sollten geprüft werden.
Was verlangt der AI Act von Unternehmenswebsites konkret?
Transparenzpflichten, etwa die Kennzeichnung von KI-Inhalten und Chatbots. Die Umsetzung hängt vom Einsatzfall ab.
Wo sollten sich Unternehmen zu diesen neuen Regeln beraten lassen?
Bei einer Rechtsanwaltskanzlei oder der Wirtschaftskammer. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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